So funktioniert die Lohnabrechnung

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Formen von Zuwendungen:

· Fixgehalt X
· Provisionen X
· BaV X = Steuerpflichtige Zuwendungen
· VWL X
· Urlaubsgeld X
· Weihnachtsgeld X
· Fahrtkostenerstattung Wohn- Arbeitsplatz

Für die Lohnsteuerabrechnung / Buchhaltung sind folgende Informationen nötig um Zuwendungen korrekt verrechnen zu können:

· Lohnsteuerkarte
enthält:
- Kirchenzugehörigkeit
- Lohnsteuerklasse
- Steuernummer
- Ggf. Freibeträge
· Arbeitsvertrag
enthält:
- Gehaltsvereinbarung
· Krankenkassen Mitgliedsbescheinigung
· Sozialversicherungsnummer
· Bei VWL : Vertrag mit der Bausparkasse oder andere geförderte Anlage

Der Bruttolohn ergibt sich aus der Summe aller Zuwendungen mit Ausnahme der BaV.
Das Steuerbrutto = Gesamtbrutto – Pauschalversteuerte Zuwendungen (z.B. Fahrtkosten)
Aus dem Steuerbrutto wird nach einer Tabelle die Lohnsteuer berechnet, aus welcher wiederum die steuerrechtlichen Abzüge abgeleitet werden. Die Sozialabgaben wiederrum werden aus dem KV/PV Brutto (meistens = Steuerbrutto) berechnet.
Der Gesamtbrutto – die Steuer und Sv Abzüge ergeben den Nettolohn.
Von diesem gehen noch etwaige Nettoabzüge wie Essensmarken etc ab.